Achtung der Menschenrechte

„Die Einhaltung von Menschenrechten in der Wertschöpfungskette ist uns ein großes Anliegen. Denn unsere Entscheidungen haben Auswirkungen darauf, unter welchen Bedingungen Menschen tätig werden. Unsere enge und langfristige Zusammenarbeit mit unseren Partnern ist die Grundlage dafür, dass wir in diesem Sinne für die Menschen vor Ort wirksam werden können.“
Christoph Werner
Vorsitzender der Geschäftsführung bei dm-drogerie markt Deutschland
Das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz: LkSG – regelt erstmals verbindlich die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Die dort verankerten Sorgfaltspflichten basieren auf den fünf Kernelementen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf das Handeln direkter und indirekter Vertragspartner.
Weiterführende Informationen sowie unsere „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte“ und die dazugehörige „Verfahrensordnung“ finden Sie hier.
Das folgende Meldesystem kann genutzt werden, wenn Informationen zu Risiken oder Verletzungen von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten bei dm oder in unserer Lieferkette vorliegen. Darüber hinaus stehen unseren Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich ihre bekannten Ansprechpartner zur Verfügung. Im Bereich unserer Lieferkette erkennen wir den Wert von lokalen und betrieblichen Beschwerdesystemen an.
Weiterführende Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Behörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)